BÜRO EVA HERZ
KOMPETENT  |  SCHNELL  |  KUNDENORIENTIERT


"Mehr als nur Wörter: Präzision, Feinsinn, Stil"


Sprache ist mehr als Kommunikation. Sie ist Haltung, Verständnis und Ausdruck von Persönlichkeit.
Als Konferenzdolmetscherin (M.A. Uni Mainz, 2019) und Übersetzerin stehe ich für höchste Präzision, analytischen Verstand und ein sicheres Gespür für Stil und Kontext.
Meine Arbeit beginnt dort, wo andere aufhören: bei der Verbindung von Anspruch, Tiefgang und echter Exzellenz.



Warum bin ich die beste Verbündete an Ihrer Seite?

Weil ich – im Gegensatz zu vielen Kollegen – auf eine durchgängig abgeschlossene, exzellente Ausbildung verweisen kann.
Ich habe mein Universitätsstudium der Linguistik in Russland erfolgreich abgeschlossen, ebenso meinen Bachelor  in Wirtschaft sowie den Master in der translationswissenschaftlichen Königsdisziplin Konferenzdolmetschen an der Universität Mainz.

Mit meiner Beeidigung vor dem Landgericht Koblenz habe ich mein Leistungsspektrum um die hochspezialisierte Übersetzung offizieller Dokumente sowie um das Dolmetschen bei Notaren und Gerichten erweitert.

 Seit 2011 im Einsatz – weltweit, anspruchsvoll, souverän

Meine ersten Einsätze als Dolmetscherin übernahm ich 2011. Durch mein Leben auf drei Kontinenten – Afrika, Asien und Europa – konnte ich früh Erfahrungen auf höchstem Niveau sammeln.
Zu meinen Auftraggebern zählen Staatsoberhäupter, hochrangige Funktionsträger, bedeutende staatliche Institutionen und international agierende Unternehmen.
In meiner Rolle als Ehefrau des Deutschen Botschafters hatte ich die seltene Gelegenheit, tiefgehende Einblicke in das protokollarische Gefüge diplomatischer Arbeit zu gewinnen.
Vertraulichkeit ist für mich dabei kein bloßes Lippenbekenntnis, sondern ein elementarer Wert – gelebte Diskretion auf höchstem Niveau.


 Beglaubigte Übersetzung 

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offiziell anerkannte Übertragung eines Dokuments in eine andere Sprache – versehen mit der Bestätigung eines beeidigten Übersetzers, dass der Inhalt vollständig, korrekt und sinngemäß wiedergegeben wurde.
Gerichte, Standesämter und Behörden verlangen bei fremdsprachigen Unterlagen – etwa bei Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Diplomen oder Gerichtsurteilen – regelmäßig eine solche Bestätigung.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Nur gerichtlich beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer dürfen eine Übersetzung offiziell beglaubigen.
Diese Fachleute haben vor einem deutschen Gericht oder einer Innenbehörde einen Eid abgelegt, der sie verpflichtet, ihre Arbeit mit größtmöglicher Sorgfalt, Treue und Genauigkeit auszuführen.


Ich bin vor dem Landgericht Koblenz beeidigt und somit berechtigt, beglaubigte Übersetzungen für den offiziellen Gebrauch anzufertigen – etwa für Standesämter, Gerichte, Notare, Universitäten oder Behörden im In- und Ausland.

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Dolmetschen bei Notarterminen

Ein Notartermin ist bei vielen Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben. Ob Immobilienkauf, Firmengründung, Ehevertrag oder Nachlassregelung – der Notar beurkundet und beglaubigt Dokumente mit rechtlicher Tragweite und sorgt so für Sicherheit und Rechtsklarheit.
Versteht eine beteiligte Person die deutsche Sprache nicht ausreichend – das entscheidet entweder der Notar selbst oder die betreffende Person –, muss dies im Protokoll vermerkt und ein Dolmetscher hinzugezogen werden.

Gemäß § 16 Absatz 3 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG).sind  hier ausschließlich professionelle, qualifizierte Dolmetscher, die nachweislich in der Lage sind, rechtsrelevante Inhalte vollständig, präzise und sinngemäß zu übertragen, zugelassen. 
Typische Anlässe für notarielle Dolmetschungen:

  • Gründung von Unternehmen und Gesellschaften
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten
  • Grundstücks- und Immobilienkaufverträge
  • Erbverträge und Nachlassregelungen

Als beeidigte Dolmetscherin mit juristischer Expertise begleite ich regelmäßig notarielle Beurkundungen – mit der nötigen Präzision, Diskretion und Erfahrung.

DOLMETSCHEN




 

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

 


Die Kosten richten sich in der Regel nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Entscheidend sind unter anderem:

  • der Umfang und Schwierigkeitsgrad des Dokuments,
  • die Lesbarkeit des Originals,
  • und gegebenenfalls gewünschte Lieferfristen oder Formatierungswünsche.

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles, transparentes Angebot.



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Schnelle Lieferung ohne Zusatzkosten

Unsere durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt nur  24 Stunden – ganz ohne Expresszuschläge. Darauf sind wir stolz, denn diesen Service finden Sie in dieser Qualität und Geschwindigkeit kaum anderswo.

Qualität durch das 4-Augen-Prinzip

Bei uns steht höchste sprachliche Präzision im Mittelpunkt. Deshalb arbeiten wir nach dem bewährten 4-Augen-Prinzip: Jeder übersetzte Text wird zusätzlich von einem erfahrenen Muttersprachler sorgfältig geprüft. So stellen wir sicher, dass Ihre Inhalte nicht nur korrekt, sondern auch stilistisch einwandfrei und kulturell stimmig sind.